Die EU-Whistleblower-Richtline 2019/1937 ist bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umzusetzen. Nach der Richtlinie sollen beispielsweise Unternehmen ab einer gewissen Größe interne Hinweisgebersysteme bereitstellen – was technisch oder über einen Ombudsmann gelöst werden kann. Es zeichnet sich ab, dass viele der großen Unternehmen Ihre Kanzlei in das Thema mit einbinden.

Das demnächst in Kraft tretende Hinweisgeberschutzgesetz, soll für Rechtssicherheit in einem in der Unternehmens- und Beratungspraxis umstrittenen Bereich führen:
Wie ist der Whistleblower, der rechtswidriges Verhalten im Unternehmen aufdeckt, geschützt? Wie muss mit ihm und seinen Hinweisen umgegangen werden?

Klar ist, dass auf Unternehmen und deren Berater neue Anforderungen zukommen werden. Die Einrichtung einer Meldestelle ist dabei nur der Startpunkt.

Was das alles für die Praxis bedeutet, erfahren Sie am 19. Mai in unserem DIGITALK „HOW TO | Whistleblowing: Was auf Unternehmen und Sozietäten zukommt“, mit dem wir unsere Reihe von „Gewusst wie“-DIGITALKs weiterführen.

Moderiert wird der DIGITALK von Prof. Dr. Thomas Wegerich, dem Herausgeber des Deutschen AnwaltSpiegels und langjährigen Partner von STP.

Referenten

Wir freuen uns, folgende Referenten begrüßen zu dürfen:

  • Hartmut T. Renz | Chief Country Compliance Officer, Managing Director | Citigroup Global Markets Europe AG | Frankfurt am Main
  • Dr. André-M. Szesny, LL.M. | Rechtsanwalt, Partner | Heuking Kühn Lüer Wojtek | Düsseldorf/Frankfurt am Main

Sie suchen nach einer technischen Lösung für diese Thematik?

Wir führen direkt im Anschluss an den DIGITALK eine 30-minütige Informationsveranstaltung zu der neuen Whistleblowing-Anwendung der STP GmbH durch.

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Eventdatum: Mittwoch, 19. Mai 2021 15:32 – 15:32

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

STP Informationstechnologie GmbH
Brauerstraße 12
76135 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 82815-0
Telefax: +49 (721) 82815-555
https://www.stp.one

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