Kindertageseinrichtungen gehören zu den wichtigsten öffentlichen Einrichtungen der Kommunen. Ihre Leistungen werden von den Kommunen selbst oder von freien Trägern – mit Bezuschussung durch die Kommunen – angeboten. In beiden Fällen ist es für die Kommunen meistens nicht möglich, die Leistungen dauerhaft zu finanzieren, ohne die Eltern finanziell zu beteiligen. Nachdem § 19 KAG mit Wirkung ab 1.1.20201 geändert worden ist, müssen die Elternbeiträge (Kostenbeiträge i.S.v. § 90 SGB VIII) gestaffelt werden.

Elternbeiträge – Rechtsfragen & Entgeltkalkulation

Der Schwerpunkt des Seminars wird auf § 90 SGB VIII, § 19 KAG und § 6 KiTaG liegen. Im Seminar werden vor allem die ansatzfähigen Kosten, die Differenzierung nach den Leistungsangeboten sowie die Kriterien für die Staffelung der Elternbeiträge gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII besprochen.

Folgende Fragen werden beispielsweise beantwortet: 

• Wie werden die ansatzfähigen Kosten – auch zwischen Träger und Kommune – vollständig und rechtmäßig erfasst?

• Welches Ermessen haben die Kommunen bzw. Träger bei der Wahl der Staffelungskriterien?

• Wie werden die Zuweisungen nach den §§ 29b und 29c FAG berücksichtigt?

• Unter welchen Voraussetzungen können die Elternbeiträge erlassen werden (§ 90 Abs. 4 SGB VIII)?

Das erwartet Sie

  • Kalkulation und Festsetzung von Elternbeiträgen 
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für die Erhebung von Elternbeiträgen
  • Kalkulation der Verpflegungsentgelte
  • Festsetzung der Elternbeiträge in der Satzung

 

Eventdatum: Donnerstag, 16. Mai 2024 09:00 – 16:30

Eventort: Online

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