Nach NKHR und parallel zu § 2b UStG und Tax-Compliance steht schon die nächste Reform ins Haus. Ab 2023 muss im Eigenbetrieb die Grundsatzfrage zwischen HGB und NKHR beantwortet sein und müssen die erforderlichen Umstellungsarbeiten erledigt sein. Das Seminar vermittelt hierzu einen ausführlichen Überblick.

Eigenbetriebsrecht Baden-Württemberg

Das kommunale Rechnungswesen unterliegt einem ständigen Änderungsprozess. 

Nachdem erst kürzlich die Umstellung des Kernhaushalts auf NKHR flächendeckend umgesetzt wurde und parallel im Zuge des § 2b-UStG-Projektes die Einführung von Tax Compliance Management Systemen vorangetrieben wird, steht bereits die nächste Reform ins Haus.

Zeitgleich mit dem spätest möglichen Inkrafttreten des neuen Umsatzsteuerrechts müssen zum 1.1.2023 sämtliche Eigenbetriebe auf das neue Recht umgestellt werden; es muss eine Entscheidung getroffen werden zwischen HGB-Eigenbetrieb (neuer Fassung) und NKHR-Eigenbetrieb. Auch für Beteiligungsunternehmen in privater Rechtsform ergeben sich Anpassungsbedarfe im Rahmen der Wirtschaftsplanaufstellung.

Das Seminar gibt einen Einblick in die gesetzlichen Neuerungen und deren Hintergründe sowie die sich ergebenden Anpassungsbedarfe u.a. bzgl. der Betriebssatzung. 

Die gesamte Stoffvermittlung erfolgt interaktiv und fallstudienbasiert.  

Das erwartet Sie

Rechtliche Grundlagen  

  • Eigenbetriebsgesetz  
  • EigBVO a.F.
  • EigBVO-HGB 
  • EigBVO-NKHR
  • Betriebssatzung 

Organe und Kompetenzabgrenzung 

Wirtschaftsführung und Rechnungswesen   

  • Wirtschaftsplan, Bewirtschaftung und Jahresabschluss beim HGB-Eigenbetrieb
  • Wirtschaftsplan, Bewirtschaftung und Jahresabschluss beim NKHR-Eigenbetrieb
  • Entscheidungskriterien für die Wahl zwischen HGB- oder NKHR-Eigenbetrieb
  • Entwicklungsperspektiven im europäischen Kontext

Verflechtungen mit dem Kernhaushalt

Eventdatum: 13.02.24 – 14.02.24

Eventort: Online

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77694 Kehl
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