Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom 14. November 2014 haben zum 1. Januar 2015 die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) abgelöst. Wie bereits im Jahresbericht des Normenkontrollrats im Jahre 2014 ausgeführt, führen die GoBD für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit und tragen dadurch insbesondere zu einer Stärkung der elektronischen Archivierung bei. Diese erste Version aus 2014 wurde Mitte 2019 durch eine Neufassung abgelöst, die dann aber bereits nach einem Monat vom BMF wieder zurückgezogen wurde. Seit dem 28. November 2019 liegt nun die finale „neue“ Neufassung der GoBD vor.

In diesem Webinar räumt der Dozent mit zahlreichen Mythen rund um die digitale Betriebsprüfung und die elektronische Archivierung auf, wie z. B.:

• Bestimme Dateiformate gelten als unveränderbar.

• Die Verwendung von Office-Formaten ist nicht mehr zulässig.

• Zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit sollten alle Dateien als PDF gespeichert werden.

• Mit einem Fakturierungsprogramm erstellte Ausgangsrechnungen dürfen ausschließlich als PDF-Datei aufbewahrt werden.

• Mit einem GoBD-Zertifikat bin ich auf der sicheren Seite.

• Sanktionen bei Nichterfüllung der GoBD sind vernachlässigbar.

Sollten Sie nur eine der vorstehenden Aussagen bejaht haben, ist die Teilnahme an diesem Webinar sehr empfehlenswert, da es sich bei allen um Falschaussagen handelt.

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Eventdatum: Dienstag, 10. Mai 2022 10:00 – 11:00

Eventort: Online

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