Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom 14. November 2014 haben zum 1. Januar 2015 die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme) abgelöst. Wie bereits im Jahresbericht des Normenkontrollrats in Jahre 2014 ausgeführt, führen die GoBD für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit und tragen dadurch insbesondere zu einer Stärkung der elektronischen Archivierung bei. Diese erste Version aus 2014 wurde dann Mitte 2019 durch eine Neufassung abgelöst, die dann aber bereits nach einem Monat vom BMF wieder zurückgezogen wurde. Seit dem 28. November 2019 liegt nun die finale „neue“ Neufassung der GoBD vor.

Der Normenkontrollrat weist in seinem Jahresbericht 2014 darauf hin, dass die GoBD für die betroffene Wirtschaft – und letztendlich sind alle Unternehmen in Deutschland von diesen betroffen – insbesondere zu einer Stärkung der elektronischen Archivierung beitragen können. So regeln die GoBD nicht nur die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz von IT, sie enthalten auch Aussagen zur ordnungsmäßigen elektronischen Archivierung.

In diesem Webseminar wird erläutert, inwieweit die GoBD tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit bei der elektronischen Archivierung beitragen und stellt ausgewählte Praxisthemen im Zusammenhang mit der elektronischen Archivierung im Umfeld der GoBD dar.

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Eventdatum: Dienstag, 18. Januar 2022 10:00 – 11:00

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