Wir werden am 12.2. eine Studie zur Notwendigkeit der CSRD vorstellen. Hier gibt es Beiträge von zahlreichen Persönlichkeiten, u.a. unserer Beiräte Prof. Mosbrugger, Prof. Günthert, Prof. Zeidler und Prof. Schwintowski.

Wir legen dar, dass die Akteure von sich aus ein Interesse haben, Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen, um ihre Kapitalkosten zu senken. Zudem hat der Bürger ein Recht darauf, dass ihm der Staat vor dem Klimawandel schützt. Das Pariser Abkommen entfaltet über Art. 20a GG die Pflicht zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, es heißt dort: „ Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Ohne Maßnahmen werden Starkregenereignisse zunehmen und die Biodiversität abnehmen, wodurch die Nahrungsversorgung der Bevölkerung gefährdet ist. Damit verfehlt der Staat seine Aufgabe.

Ein Nichthandeln wird von uns als verantwortungslos ggü. den jetzigen und kommenden Generationen eingestuft. Von daher sehen wir es als äußerst kritisch, wenn jetzt die Nachhaltigkeitsbemühungen der Europäischen Kommission wie auch der Bundesregierung mit dem Hinweis einer überbordenden Berichtsverpflichtung zurückgefahren werden. Ein solider Datensatz hilft, Nachhaltigkeitsbemühungen zu messen und zu vergleichen. Zudem stellt er eine essentielle Grundlage für das Risikomanagement von Banken und Versicherungen dar. Bloße Lippenbekenntnisse bringen uns nicht weiter. 

Eventdatum: Mittwoch, 12. Februar 2025 14:30 – 15:30

Eventort: Online

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