Eigentlich müssen die EU-Mitgliedstaaten die zweite Auflage der „Network and Information Security Directive“ bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Der letzte Stand des Referentenentwurfs des Bundesinnenministeriums zum NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ließ allerdings Zweifel aufkommen, ob dieser Zeitplan für Deutschland zu halten ist. Viele Experten gingen von einer Verschiebung aus. Es kursierte der Februar 2025. Nun passierte der Gesetzentwurf jedoch überraschend das Bundeskabinett und es könnte doch alles schneller gehen. Die Richtlinie betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die als Betreiber kritischer Infrastrukturen gelten, darunter Organisationen aus den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, allerdings auch Anbieter digitaler Dienste und das produzierende Gewerbe. Es wird zwischen den Kategorien „wichtig“ und „wesentlich“ unterschieden, je nach ihrer Bedeutung für die Gesellschaft, die Sicherheit des Landes und die Wirtschaft. Mindestens 30.000 Unternehmen sind direkt betroffen, während indirekt auch diejenigen betroffen sein werden, die besondere Maßnahmen zur Sicherung von Lieferketten umsetzen müssen. Wir liefern Umsetzungstipps von führenden Experten aus IT, Security und Recht.

Eventdatum: Dienstag, 24. September 2024 09:00 – 16:00

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