Das neue Transparenzregister kommt – und damit bußgeldbewährte Meldepflichten für sämtliche deutsche Unternehmen.

Darüber wollen wir sprechen:

Sämtliche deutsche Unternehmen und „Rechtseinheiten“ müssen aufgrund einer Gesetzesreform neue Eintragungen in das neue Transparenzregister vornehmen. Bis jetzt mussten die meisten Unternehmen keine Eintragungen vornehmen, weil die im Handelsregister verfügbaren Auszüge und Gesellschafterlisten ausreichten. Diese Erleichterung verliert nun seit dem 31. März 2022, abhängig von den Übergangsfristen, schrittweise ihre Gültigkeit. Das Transparenzregister wird dadurch zu einem sog. Vollregister. Die Meldepflicht trifft somit auch börsennotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften sowie Gesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern, wie etwa dem Handelsregister, entnehmen lassen.

Es drohen hohe umsatzabhängige Strafzahlungen. Bestandskräftige Bußgeldbescheide werden zudem veröffentlicht, sodass jedermann Ihren Verstoß sieht.

Wann enden welche Fristen?

Für folgende Gesellschaftsformen endet die Frist zur Eintragung in das neue Transparenzregister am 30. Juni 2022: GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft, Partnerschaft. Die Fristen für die AG, SE und KGaA ist bereits am 31. März 2022 abgelaufen. In allen anderen Fällen (insbesondere Stiftungen, eingetragene Personengesellschaften) endet die Frist am 31.12.2022.

Unser Referent Herr Dr. Degenhart ist Rechtsanwalt und befasst sich seit Jahren mit dem Transparenzregister und führt für seine Mandanten die Eintragungen in das erneuerte Register durch.

Das Webinar findet am 27. Juni 2022 von 14:00 bis 15:00 Uhr statt.

Hier können Sie sich zum Webinar anmelden.

Eventdatum: Montag, 27. Juni 2022 14:00 – 15:00

Eventort: Online

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