Referent: Inès Maillart, Policy Officer in der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission; Olaf Horwarth, Mitglied im Tachographenforum der EU

Mit Inkrafttreten des EU-Mobilitätspakets 1 wurden umfangreiche Änderungen und Neuerungen beschlossen. Insbesondere die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland stand dabei im Fokus. Am 02.02.2022 ist es nun so weit: Ab diesem Stichtag haben die Mitgliedsstaaten die Änderungen durch die EU-Richtlinie 1057/2020 zur Festlegung besonderer Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor anzuwenden. Wann liegt eine Entsendung im Sinne der neuen Richtlinie vor? Welche Besonderheiten gibt es, wenn unterwegs noch zugeladen wird? Wie muss eine Meldung zur Entsendung zukünftig erfolgen? Alle diese Fragen und mögliche Erleichterungen durch die neue Richtlinie werden im Online-Seminar ausführlich erörtert.

Exklusiv zugeschaltet wird Inès Maillart, Policy Officer in der Generaldirektion Mobilität und Verkehr der EU-Kommission. Sie ist u.a. verantwortlich für die Umsetzung der o.g. Entsenderichtlinie und die Erarbeitung der „Q&A“, der Fragen und Antworten in Verbindung mit dem Juristischen Dienst.

Bußgelder durch Fortbildung vermeidbar!

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Eventdatum: Montag, 24. Januar 2022 10:00 – 12:15

Eventort: Online

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