Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) haben besondere Verpflichtungen mit Hinblick auf Cyber-Security, denn Ihre Anlagen haben großen Einfluss auf die Versorgungssicherheit der Gesellschaft und Wirtschaft. 

Am 18. August 2021 hat das Bundeskabinett in Zusammenhang mit dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 die KRITIS-Verordnung 2.0 beschlossen. Zu den Neuerungen gehört die Senkung der Schwellenwerte bestehender KRITIS-Anlagen sowie die Einführung neuer Schwellenwerte.

Die Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind dazu verpflichtet, alle 2 Jahre eine Prüfung gemäß §8a (3) BSIG durch eine externe Stelle durchführen zu lassen und den Prüfbericht sowie Nachweisdokumente beim BSI einzureichen. 

Um die aktuellen Fragestellungen mit Blick auf die neue KRITISV 2.0 bestmöglich zu beantworten, organisieren wir am Mittwoch, den 08.12.2021 von 11-12 Uhr und alternativ am Donnerstag, den 09.12.2021 von 14-15 Uhr ein exklusives Online-Seminar. 

Die Eckdaten zu unserem Online-Seminar: 

  • Titel: „KRITISV 2.0 – Welchen Anforderungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen ab Januar 2022 nachkommen?“
  • Termin: 08.12.2021, 11 Uhr
  • Dauer: 1 h (45 Minuten Vortrag + 15 Minuten Q&A-Session)
  • Sprache: Deutsch
  • Zielgruppe: Betreiber Kritischer Infrastrukturen, d.h. Unternehmen aus den folgenden Sektoren: Energie, Wasser, Ernährung, Gesundheit, Transport & Verkehr, Informationstechnik & Telekommunikation, Finanz- und Versicherungswesen, Entsorgung, Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse

Unsere Referenten werden Sie in diesem Online-Seminar über die wichtigsten Aspekte der neuen KRITISV 2.0 informieren und insbesondere darauf eingehen, welche Erweiterungen diese mit sich bringt und welche Verpflichtungen sich daraus für Betreiber Kritischer Infrastrukturen ergeben. 

Es wird unter anderem auf folgende Themen eingegangen: 

  • Grundlagen der KRITIS-Verordnung
  • Erweiterte Anforderungen durch die KRITISV 2.0
  • Welchen Verpflichtungen müssen Betreiber Kritischer Infrastrukturen nachkommen?
  • Wie kann Bureau Veritas mit einer Auditierung gemäß §8a (3) BSIG unterstützen?

In der anschließenden Q&A-Session haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit live Ihre Fragen an unseren Experten zu stellen.

Registrieren Sie sich jetzt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! 

Eventdatum: Mittwoch, 08. Dezember 2021 11:00 – 12:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

Bureau Veritas Germany Holding GmbH
Veritaskai 1
21079 Hamburg
Telefon: +49 (40) 236250
Telefax: +49 (40) 23625-422
http://bureauveritas.de

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