Darstellung nach aktuellem Stand von Gesetzgebung und Richterrecht

Ort Köln / Hotel Novotel

Seminardetails

Teilnehmerkreis
Führungskräfte mit Personalverantwortung aus Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst; Mitarbeiter von Personalabteilungen

Seminarziel
Der EuGH wirbelt das Urlaubsrecht der Bundesrepublik Deutschland schon seit einigen 
Jahren durcheinander. Damit löst sich das Urlaubsrecht in Deutschland sukzessive vom im Bundesurlaubsgesetz niedergelegten geschriebenen Recht. Zudem kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen EuGH- und BAG Rechtsprechung. 
Wir wollen so viel Klarheit wie möglich über das geltende Recht verschaffen.

Aus dem Themenplan

  • Grundsätze zum Urlaubsanspruch und zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung (Wartezeit / gesetzlicher  Mindesturlaub / Teilurlaub / Doppelansprüche / Übertragbarkeit / Urlaubsabgeltung …)
  • Das Erlöschen von Ansprüchen auf Urlaub und Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
  • Urlaubsansprüche von Kranken und Dauerkranken
  • Erkrankung während des Urlaubs
  • Urlaubsansprüche während eines Beschäftigungsverbots
  • Urlaubsansprüche während der Schutzfristen nach dem MuSchG 2018
  • Urlaubsansprüche während der Elternzeit
  • Urlaubsentgelt / zusätzliche Urlaubsgeld
  • Urlaub und gesetzlicher Mindestlohnnach nach dem MiLoG
  • Aufzwingen von Urlaub durch den Arbeitgeber – wen trifft die Initiativpflicht?
  • Zu viel gewährter Urlaub
  • Vererblichkeit von Ansprüchen auf Urlaub bzw. Anspruch auf Urlaubsabgeltung

Methode
Strikt rechtsprechungsorientiertes Intensiv-Seminar mit ausführlichem Seminarskript nebst Wiedergabe von Gesetzgebung und aktueller Rechtsprechung. Schwerpunktbildung nach Bedarf. Formularblätter und Textbausteine sichern die Umsetzung in der Betriebspraxis.

Eventdatum: Dienstag, 09. April 2019 10:00 – 16:00

Eventort: Köln

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

PAN Seminare
Johann von Zimmermann-Straße 4
09111 Chemnitz
Telefon: +49 (371) 412070
Telefax: +49 (371) 412078
http://www.pan-seminare.de

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